Notfalldienste/Einzugsgebiet
Die Vermittlung von Notfällen übernimmt die Pforte.
Die Einweisung
Die Verordnung einer Krankenhausbehandlung kann geplant oder akut durch den Hausarzt, einen Facharzt oder einen Notarzt erfolgen.
Bei einer geplanten Aufnahme im Sächsischen Krankenhaus Großschweidnitz sollte ein Aufnahmetermin durch den Einweiser mit dem zuständigen Arzt telefonisch oder in schriftlicher Form vereinbart werden. Dazu nutzen Sie am besten die Vermittlung über die Telefonzentrale. Zwischen 8.00 und 16.30 Uhr werden Sie direkt mit dem Stationsarzt verbunden. Außerhalb der genannten Zeiten erfolgt die Weiterleitung an den Bereitschaftsarzt.
Falls bei dem Patienten eine Betreung besteht, bitten wir um eine Information des Betreuers, da dieser sein Einverständnis für diagnostische und therapeutische Maßnahmen erklären muss.
Das Einzugsgebiet
Hinsichtlich der stationären Patientenversorgung haben wir einen regionalen Versorgungsauftrag für die genannten Stadtteile/Gemeinden.
Patienten aus diesen Gebieten nehmen wir grundsätzlich auf.
Darüber hinaus nehmen wir je nach Auslastung ggf. auch andere Patienten auf, müssen hierfür jedoch aus Kapazitätsgründen eine separate Warteliste führen, wofür wir um Verständnis bitten.