Zuzahlung

Mitteilung für gesetzlich Krankenversicherte

Die Zuzahlung für die stationäre Krankenhausbehandlung beträgt für maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres 10,00 € pro Tag.

Gemäß § 43b SGB V behält das Krankenhaus den Zuzahlungsbetrag ein. Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegenüber den Krankenkassen verringert sich um den Zuzahlungsbetrag.

Die Krankenkassen übertragen den Krankenhäusern den Einzug sowie das Mahn- und Vollstreckungsverfahren.

Die Zuzahlung besteht nicht

  • für Patienten bis Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bei Vorlage einer Zuzahlungsbefreiung.

Der Zuzahlungsbetrag ist, je nach Dauer des Krankenhausaufenthaltes (max. 280,00 €), in der stationären Aufnahme (Barzahlung und bargeldlos) oder in der Kasse des Verwaltungsgebäudes zu entrichten (spätestens am Tag Ihrer Entlassung), oder per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto.

Stellt die Krankenkasse fest, dass die Zuzahlung zu Unrecht geleistet wurde, so werden Ihnen diese Beträge von der Krankenkasse erstattet.