Klinik für Forensische Psychiatrie
Die Klinik für Forensische Psychiatrie ging 2002 als eigenständige Klinik aus der seit 1994 zur Erwachsenenpsychiatrie gehörenden Abteilung des Maßregelvollzuges hervor. Sie wurde in den letzten Jahren erweitert sowie nach den neuesten Erkenntnissen umgebaut und verfügt nun über 80 Behandlungsplätze für männliche Patienten. Diese verteilen sich auf drei geschlossene Stationen und eine offene Station. Auf dem Krankenhausgelände und in einer Außenstelle in Dresden befinden sich außerdem Räumlichkeiten der Forensischen Institutsambulanz (FIA), in welcher die therapeutische Nachsorge der Patienten stattfindet.
In unserer Forensischen Klinik werden Patienten behandelt, die gemäß § 63 StGB oder § 64 StGB verurteilt wurden.
Untergebrachte Patienten nach § 63 StGB sind in Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung straffällig geworden, häufig auch in Kombination mit dem Missbrauch von Suchtmitteln. Resultiert daraus ein Zustand der Schuldunfähigkeit, oder der verminderten Schuldunfähigkeit, werden sie durch ein Gericht zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Ziel der Behandlung ist, den Einfluss der Symptome der Erkrankung auf das Handeln so weit zu reduzieren, dass keine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit vom Patienten mehr ausgeht.
Bei Patienten, die gemäß § 64 StGB durch ein Gericht verurteilt wurden, besteht eine Abhängigkeit zu Suchtmitteln wie Alkohol oder illegalen Drogen. Wird hier eine rechtswidrige Tat begangen, welche auf eine Abhängigkeit von Suchtmitteln zurückgeht, kann die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden, wenn die Aussicht besteht, die Therapie erfolgreich abzuschließen. Ziel der Behandlung ist, den Untergebrachten vor dem Rückfall in die Sucht zu bewahren und ihm hierdurch in Zukunft ein deliktfreies und suchtmittelfreies Leben zu ermöglichen.
Weiterhin werden Patienten zur Krisenintervention und Neuorientierung gemäß § 67h StGB untergebracht und therapeutisch begleitet. Ebenso werden Patienten, bei denen eine einstweilige Unterbringung nach § 126a StPO angeordnet wurde, in unserer Klinik untergebracht.
Neben dem Therapieauftrag ist das Ziel der Unterbringungen, dem Interesse der Bevölkerung an einer sicheren Unterbringung der Patienten gerecht zu werden.