Datenschutz
Im Rahmen der Behandlung bzw. Versorgung ist es erforderlich, personenbezogene und auch medizinische Daten über unsere Patienten zu verarbeiten. Der Schutz und die Sicherheit dieser persönlichen Daten stehen für uns an oberster Stelle. Personenbezogenen Daten werden von uns stets vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften behandelt. Nachfolgend möchten wir Sie über Ihre Rechte entsprechend der Datenschutzverordnung informieren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung
Den Patienten stehen sogenannte Betroffenenrechte zu, das heißt Rechte, die sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können. Diese Rechte können sie gegenüber dem Krankenhausträger geltend machen. Sie ergeben sich aus der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die auch in Deutschland gilt:
- Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO
Unsere Patienten haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten. - Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO
Wenn ein Patient feststellt, dass unrichtige Daten zu seiner Person verarbeitet werden, kann er Berichtigung verlangen. Unvollständige Daten müssen unter Berücksichtigung des Zwecks der Verarbeitung vervollständigt werden. - Recht auf Löschung, Art. 17 DS-GVO
Patienten haben das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn bestimmte Löschgründe vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Da wir gemäß verschiedener Regelungen verpflichtet sind, die medizinischen Unterlagen für längere Zeit aufzubewahren, ist das Löschen von Patientenakten innerhalb der Aufbewahrungsfrist nicht vorgesehen. Deshalb verweisen wir in diesem Fall auf das „Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO“. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO
Patienten haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten. Dies bedeutet, dass ihre Daten zwar nicht gelöscht, aber gekennzeichnet werden, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken. - Recht auf Widerspruch gegen unzumutbare Datenverarbeitung, Art. 21 DS-GVO
Patienten haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht auch gegen rechtmäßige Datenverarbeitungen, die im öffentlichen Interesse liegen, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des berechtigten Interesses einer Stelle erfolgen.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen
Unabhängig davon, dass es unseren Patienten freisteht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, haben sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Dies ergibt sich aus Art. 77 EU Datenschutz-Grundverordnung. Die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde kann formlos erfolgen.
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Postfach 12 00 16
02001 Dresden
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de